Bitte die Bescheinigung rechtzeitig (PCR-Ergebnis innerhalb von 72 Stunden; Antigen-Schnelltest-Ergebnis innerhalb von 48 Stunden) abrufen und als PDF speichern oder ausdrucken.
Nach Ablauf der Zeit wird die Bescheinigung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.
Sie haben die Möglichkeit, einen kostenlosen RT-PCR-Test durchführen zu lassen.
• Bitte bringen Sie Ihren Schnelltest zum Termin mit.
• Alternativ können Sie in der Königs Apotheke oder Post-Apotheke einen Schnelltest erwerben.
Ein „Freitesten“ aus der Quarantäne/Absonderung ist in Niedersachsen nicht möglich. Sie haben jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Infektion einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Bitte buchen Sie den „Antigen-Schnelltest gem. TestV (kostenlos)“ und wählen Sie als Ausnahme „§2 TestV: Testungen von nachweislich infizierten Personen, Kontaktpersonen und von Personen mit Voraufenthalt in Virusvariantengebieten“ aus.
WICHTIG: Sie müssen einen Nachweis vom Arzt, vom Gesundheitsamt oder von einem Unternehmen gem. §3 Abs. 2 TestV über die Feststellung als Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person vorlegen. Eine Bescheinigung vom Testzentrum reicht nicht aus!
Aufgrund der steigenden Atemwegsinfektionen bieten wir eine professionelle Durchführung des Combo4-Schnelltestes an. Für 14,90 € können Sie sich mit einem Abstrich gleichzeitig auf das Covid-19, Influenza (A/B), RS-Virus testen lassen.
§4a TestV: Bürgertestung
§2 TestV: Testungen von nachweislich infizierten Personen, Kontaktpersonen und von Personen mit Voraufenthalt in Virusvariantengebieten
Zwingend erforderlich: Nachweis vom Arzt, vom Gesundheitsamt oder Unternehmen gem. §3 Abs. 2 TestV über Feststellung als Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person, Kontaktperson oder als Person mit Voraufenthalt in Virusvariantengebieten.
§3 TestV: Testungen von Personen nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen
Zwingend erforderlich: Nachweis, dass die Einrichtung oder das Gesundheitsamt in der Einrichtung gem. §3 Abs. 2 TestV einen Ausbruch festgestellt hat und die Person in dieser Einrichtung tätig, untergebracht, betreut, gepflegt oder anwesend ist oder war.
§4 TestV: Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Zwingend erforderlich: Nachweis, dass die betroffene Einrichtung, das betroffene Unternehmen oder der öffentliche Gesundheitsdienst die Testung verlangt hat.
Nachweispflicht: Bei Testung gem. §2, §3 und §4 TestV ist zwingend ein Nachweis im Rahmen der Terminbuchung hochzuladen oder beim Testtermin vom Testpersonal zu scannen.
Sie erhalten bei uns im Corona-Kompetenzzentrum folgende Dienstleistungen:
Kundenkarte
Erhalten Sie Ihren persönlichen QR-Code (in Papier oder digital), mit dem Sie sich spontan ohne langes Warten testen lassen können.
Bescheinigung rechtzeitig sichern
Bitte das PCR-Ergebnis innerhalb von 72 Stunden und das Antigen-Schnelltest-Ergebnis innerhalb von 48 Stunden abrufen und als PDF speichern oder ausdrucken. Nach Ablauf der Zeit wird die Bescheinigung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.
Bescheinigung in Papierform
Holen Sie Ihre Bescheinigung bitte am nächsten Werktag nach der Testung in der Königs Apotheke ab. Bitte Öffnungszeiten beachten.
Umfassende Anbindung an die Corona-Warn-App (CWA)
Sie können die Ergebnisse des Antigen-Schnelltests und des RT-PCR-Tests an die Corona-Warn-App übermitteln lassen.
Verschiedene Zahlungsmöglichkeiten
Sie können sowohl unterschiedliche Online-Zahlungsoptionen als auch die Bezahlung mit EC-Karte vor Ort auswählen.
Aufgrund einer technischen Störung kann das PCR-Testergebnis aktuell nicht an die Corona- Warn-App übertragen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Impfungen werden unter strengem Abstands- und Hygienekonzept durchgeführt.
Mit einer Gesamt-Sensitivität von 90% zählt unser Antigen-Schnelltest (AT425/21) laut dem Paul-Ehrlich-Institut zu den Top-15 weltweit. Bei einem positiven PCR-Testergebnis erhalten Sie einen CT-Wert.
Die Probeentnahme wird am offenen Fenster durchgeführt. Sie bleiben im Freien stehen. Bitte ggf. entsprechende Kleidung / Schirm mitbringen.
Kontinuierliches Test- und Impfangebot auch am Wochenende
Das Schnelltest-Ergebnis (ca. 15 min. nach Testung) wird per E-Mail übermittelt oder kann in Papierform im Testzentrum abgeholt werden. Das PCR-Testergebnis erhalten Sie per E-Mail noch am selben Tag.
Durchführung nur durch geschultes Personal mit zertifizierten Sachkundennachweisen.
Montag-Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag
08:00 - 14:00 Uhr
Montag-Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Samstag und Sonntag
08:30 - 14:00 Uhr
Bei weiteren Fragen bitten wir Sie, uns per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren!